Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

03.03.2016

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Ab dem 1. Januar 2016 ist die Steuer-ID Voraussetzung für den Kindergeldanspruch. Eltern, die für ein Neugeborenes Kindergeld beantragen, müssen ab dem 1. Januar die Steuer-ID des Kindes auf dem Kindergeldantrag angeben. Grund hierfür ist die Sicherstellung, dass für jedes Kind nur einmal Kindergeld gezahlt wird. Kindergeldberechtigte, von denen noch keine Steuer-ID vorliegt, werden im Laufe des Jahres von der Familienkasse angeschrieben.Das Kindergeld wird ab 2016 um 2 Euro je Kind und Monat angehoben. Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind beträgt damit monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.

Der Kinderfreibetrag wird 2016 auf 4608 Euro im Jahr angehoben. Er steigt um 96 Euro pro Kind, 48 Euro für jeden Elternteil.Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bleibt unverändert. Die Summe der Freibeträge beträgt damit 2016 pro Kind und Jahr 7248 Euro.

Der Kinderzuschlag für Geringverdiener steigt um 20 Euro auf 160 Euro.