Erbschaftsteuerteilweise verfassungswidrig

16.01.2015

Anlässlich der Urteilsverkündung am 17.12.2014 des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), wonach die derzeitigen Regelungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Teilen verfassungswidrig sind, wollen wir Sie über die aktuelle Entwicklung im Erbschaftsteuergesetz informieren. Grundsätzlich hat das Gericht jedoch die derzeitigen Regelungen in weiten Teilen für verfassungsgemäß erklärt. Dennoch führen die derzeitigen Mängel zu einer Gesamtnichtigkeit des aktuellen Erbschaftsteuergesetzes.

Insbesondere sind die derzeit geltenden für Steuerpflichtige günstigen Verschonungen von Betriebsvermögen vor dem Hintergrund des Schutzes des Fortbestandes von Unternehmen im Wesentlichen angemessen. Dennoch werden einige für Steuerpflichtige günstige Regelungen gestrichen oder verändert werden müssen.

Für eine Neuregelung des Erbschaftsteuergesetzes wurde dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist für eine verfassungskonforme Neuregelung bis zum 30.06.2016 eingeräumt. Ersten Aussagen zufolge sind weitreichende Änderungen nicht zu erwarten. So sollen lediglich die vom BVerfG als verfassungswidrig beurteilten Regelungen korrigiert werden. Weiterhin ist von einem zügigen Umsetzungsprozess, deutlich vor Ablauf der Übergangsfrist, auszugehen. Obwohl vom BVerfG eine gesetzgeberisch rückwirkende Änderung bei „exzessiven“ Gestaltungen auf den Tag der Urteilsverkündung eingeräumt wurde, sind für die Vielzahl der künftigen Übertragungen die heute noch geltenden günstigen Regelungen anwendbar.

Es besteht für betroffene Steuerpflichtige unter Umständen erheblicher Handlungs- und entsprechender qualifizierter Beratungsbedarf. Wenn Sie in absehbarer Zeit Ihr Unternehmen auf Ihre Nachkommen übertragen wollen, sind akut Überlegungen anzustellen. Ein Vorziehen von mittelfristig geplanten Betriebsvermögensübertragungen sollte mit uns besprochen werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Kanzlei Warken & Partner gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Warken & Partner
Partnerschaftsgesellschaft mbB
www.warken-partner.de