Einschränkung von Share Deals bei der Grunderwerbsteuer

25.05.2018

Am 21.6.2018 einigten sich die Finanzminister der Länder auf Maßnahmen, um Steuergestaltungen (z. B. Share Deals) zur Umgehung der Grunderwerbsteuer einzuschränken.

Von einem Share Deal ist die Rede, wenn nicht ein Grundstück selbst, sondern eine Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft auf einen oder mehrere Gesellschafter übergehen. Bleibt die Beteiligung unter 95 Prozent und wird diese Beteiligungsgrenze für mindestens fünf Jahre nicht überschritten, fällt nach aktueller Gesetzeslage keine Grunderwerbsteuer an. Erst bei einem Übergang von 95 Prozent und mehr wird ein Grundstückserwerb fingiert.

Künftig soll dies auch für grundbesitzende Kapitalgesellschaften gelten. Gleichzeitig soll für Personen- und Kapitalgesellschaften die maßgebliche Quote auf 90 % herab- und die Fristen auf 10 Jahre heraufgesetzt werden.

Hinweis:

Bereits 2016 hat die Finanzministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die gesetzliche Änderungsvorschläge erarbeiten sollte. Ziel war es, Steuervermeidungsmodelle durch Share Deals unattraktiv zu machen. Die Finanzministerkonferenz hat nun den Bundesminister für Finanzen gebeten, die Änderungen in ein Gesetzgebungsverfahren zu bringen.