Aufbewahrung von Kontoauszügen

07.08.2015

Viele Banken bieten sogenannte Online-Banking-Konten mit elektronischen Kontoauszügen statt den herkömmlichen Papierauszügen an, die in elektronischen Postfächern online oder über Bankprogramme abrufbar sind.

Teilweise ist es dann möglich, die Papierauszüge „abzubestellen“ oder es werden durch Kontoumstellung automatisch keine Papierauszüge mehr übermittelt.

Doch digitale Kontoauszüge sind (noch) nicht rechtsgültig. Das Finanzamt erkennt lediglich bei Privatpersonen Online-Kontoauszüge an. Gewerbekunden sollten sich vorher schriftlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt absichern, ob elektronische Auszüge ausreichen. Wir empfehlen daher dringend allen Gewerbetreibenden weiterhin die originalen Papierauszüge zu archivieren.